Cannabisrecht in der Schweiz: Was heute gilt
Das Betäubungsmittelgesetz bildet den Ausgangspunkt. Für medizinische Anwendungen und bewilligte Studien gelten eigene Regeln.
WeiterlesenBis zu 10 g Cannabis für den eigenen Konsum zu besitzen ist nach Angaben des BAG nicht strafbar.
Art. 19b BetmG betrifft eine geringfügige Menge zum Eigenkonsum. Die Regel ist an den Zweck gebunden. Verkauf oder Weitergabe lassen sich daraus nicht pauschal ableiten.
Unterscheiden Sie den Besitz vom beobachteten Konsum. Für Erwachsene kann der Konsum mit einer Ordnungsbusse von CHF 100 geahndet werden. Bei Minderjährigen gilt Jugendstrafrecht.