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Geltendes Recht

Cannabisbesitz: Was bedeutet die 10-Gramm-Regel?

Bis zu 10 g Cannabis für den eigenen Konsum zu besitzen ist nach Angaben des BAG nicht strafbar.

Redaktion CannabisGesetz.chVeröffentlicht am 07.11.2026Geprüft am 07.11.2026

Einordnung

Art. 19b BetmG betrifft eine geringfügige Menge zum Eigenkonsum. Die Regel ist an den Zweck gebunden. Verkauf oder Weitergabe lassen sich daraus nicht pauschal ableiten.

Worauf es ankommt

Unterscheiden Sie den Besitz vom beobachteten Konsum. Für Erwachsene kann der Konsum mit einer Ordnungsbusse von CHF 100 geahndet werden. Bei Minderjährigen gilt Jugendstrafrecht.

Offizielle Quellen

Fedlex · SR 812.121 BAG / OFSP / UFSP / FOPH

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