Cannabisrecht in der Schweiz: Was heute gilt
Das Betäubungsmittelgesetz bildet den Ausgangspunkt. Für medizinische Anwendungen und bewilligte Studien gelten eigene Regeln.
WeiterlesenUnerlaubter Konsum von Cannabis ab 1 % THC ist grundsätzlich verboten.
Bei Erwachsenen kommt für den Konsum eine Ordnungsbusse von CHF 100 in Betracht. Das BAG dokumentiert Unterschiede im kantonalen Vollzug. Die bundesrechtliche Grundlage ist schweizweit dieselbe.
Wer an einer Studie teilnimmt, muss deren Regeln einhalten. Studiencannabis darf nach BAG-Angaben nicht an Dritte weitergegeben oder an öffentlich zugänglichen Orten konsumiert werden.