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Geltendes Recht

Cannabiskonsum und die Ordnungsbusse

Unerlaubter Konsum von Cannabis ab 1 % THC ist grundsätzlich verboten.

Redaktion CannabisGesetz.chVeröffentlicht am 07.11.2026Geprüft am 07.11.2026

Einordnung

Bei Erwachsenen kommt für den Konsum eine Ordnungsbusse von CHF 100 in Betracht. Das BAG dokumentiert Unterschiede im kantonalen Vollzug. Die bundesrechtliche Grundlage ist schweizweit dieselbe.

Worauf es ankommt

Wer an einer Studie teilnimmt, muss deren Regeln einhalten. Studiencannabis darf nach BAG-Angaben nicht an Dritte weitergegeben oder an öffentlich zugänglichen Orten konsumiert werden.

Offizielle Quellen

Fedlex · SR 812.121 BAG / OFSP / UFSP / FOPH BAG / OFSP / UFSP / FOPH · FAQ

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