Cannabiskonsum und die Ordnungsbusse
Unerlaubter Konsum von Cannabis ab 1 % THC ist grundsätzlich verboten.
WeiterlesenArt. 8a BetmG ermöglicht zeitlich und örtlich begrenzte wissenschaftliche Studien.
Untersucht werden unter anderem Abgabemodelle, Konsumverhalten und Gesundheit. Zu den allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen gehören Volljährigkeit, bestehender Konsum, Wohnsitz im relevanten Kanton und Einwilligung.
Die einzelnen Projekte können den Wohnsitzkreis enger festlegen. Prüfen Sie beim Veranstalter, ob eine Teilnahme möglich ist. Das BAG veröffentlicht Forschungsberichte, die mit dem jeweiligen Erhebungszeitraum zu lesen sind.