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Geltendes Recht

Was entscheiden die Kantone beim Cannabisrecht?

Die Rechtsgrundlage ist bundesrechtlich. Der Vollzug und lokale Forschungsstandorte unterscheiden sich.

Redaktion CannabisGesetz.chVeröffentlicht am 07.11.2026Geprüft am 07.11.2026

Einordnung

Das BAG weist auf Unterschiede bei der Anwendung des Ordnungsbussenverfahrens hin. Die Existenz eines Studienstandorts kann deshalb weder als kantonale Legalisierung noch als Nachweis einer besonderen Vollzugspraxis gelesen werden.

Worauf es ankommt

Für lokale Auskünfte wenden Sie sich an die kantonale Behörde. Für eine Studienanmeldung sind die publizierten Standort- und Wohnsitzkriterien des konkreten Projekts massgebend.

Offizielle Quellen

BAG / OFSP / UFSP / FOPH BAG / OFSP / UFSP / FOPH · Pilotstudien Fedlex · SR 812.121

Kantone · Pilotprojekte

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