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Geltendes Recht

CBD und THC: Die rechtlichen Unterschiede

Für THC-armes Cannabis greifen je nach Verwendungszweck unterschiedliche Produktvorschriften.

Redaktion CannabisGesetz.chVeröffentlicht am 07.11.2026Geprüft am 07.11.2026

Einordnung

Cannabis mit weniger als 1 % Gesamt-THC fällt nach der Vollzugshilfe grundsätzlich nicht unter das Betäubungsmittelrecht. Daraus ergibt sich keine pauschale Verkehrsfähigkeit eines CBD-Öls oder eines anderen Erzeugnisses.

Worauf es ankommt

Beurteilen Sie Aufmachung, Zweck und Anwendung zusammen. Ein Produkt zum Verzehr, ein Kosmetikum und ein Arzneimittel haben unterschiedliche Anforderungen an Zusammensetzung und Aussagen.

Offizielle Quellen

BAG / OFSP / UFSP / FOPH Swissmedic · MU100_00_003

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