Cannabisrecht in der Schweiz: Was heute gilt
Das Betäubungsmittelgesetz bildet den Ausgangspunkt. Für medizinische Anwendungen und bewilligte Studien gelten eigene Regeln.
WeiterlesenFür THC-armes Cannabis greifen je nach Verwendungszweck unterschiedliche Produktvorschriften.
Cannabis mit weniger als 1 % Gesamt-THC fällt nach der Vollzugshilfe grundsätzlich nicht unter das Betäubungsmittelrecht. Daraus ergibt sich keine pauschale Verkehrsfähigkeit eines CBD-Öls oder eines anderen Erzeugnisses.
Beurteilen Sie Aufmachung, Zweck und Anwendung zusammen. Ein Produkt zum Verzehr, ein Kosmetikum und ein Arzneimittel haben unterschiedliche Anforderungen an Zusammensetzung und Aussagen.