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Geltendes Recht

Medizinisches Cannabis: Was änderte sich 2022?

Seit dem 1. August 2022 ist für eine ärztliche Verschreibung von Cannabisarzneimitteln keine BAG-Ausnahmebewilligung erforderlich.

Redaktion CannabisGesetz.chVeröffentlicht am 07.11.2026Geprüft am 07.11.2026

Einordnung

Die Änderung betrifft die medizinische Verwendung. Für den kontrollierten Umgang mit Cannabis in der Lieferkette gelten weiterhin die zuständigen Bewilligungs- und Kontrollregeln.

Worauf es ankommt

Die Frage der Kostenübernahme ist getrennt von der Verschreibbarkeit zu prüfen. Besprechen Sie die konkrete Behandlung und allfällige Kostengutsprache mit den zuständigen Fachpersonen.

Offizielle Quellen

BAG / OFSP / UFSP / FOPH · 01.08.2022 Fedlex · SR 812.121

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