Cannabisrecht in der Schweiz: Was heute gilt
Das Betäubungsmittelgesetz bildet den Ausgangspunkt. Für medizinische Anwendungen und bewilligte Studien gelten eigene Regeln.
WeiterlesenSeit dem 1. August 2022 ist für eine ärztliche Verschreibung von Cannabisarzneimitteln keine BAG-Ausnahmebewilligung erforderlich.
Die Änderung betrifft die medizinische Verwendung. Für den kontrollierten Umgang mit Cannabis in der Lieferkette gelten weiterhin die zuständigen Bewilligungs- und Kontrollregeln.
Die Frage der Kostenübernahme ist getrennt von der Verschreibbarkeit zu prüfen. Besprechen Sie die konkrete Behandlung und allfällige Kostengutsprache mit den zuständigen Fachpersonen.